Positiver Corona-Test: So verhalten Sie sich richtig!
Wer positiv (egal ob PCR oder Schnelltest) getestet wurde, muss sich unverzüglich selbst in Absonderung begeben. Es muss nicht auf ein Schreiben oder einen Anruf des Gesundheitsamts gewartet werden, um in Absonderung zu gehen oder sich daraus zu entlassen.
Wenn der Schnelltest/Selbsttest positiv ist:
- Bleiben Sie zu Hause und stellen Sie Ihre Kontakte ein.
- Veranlassen Sie umgehend einen PCR–Test – auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Aufgrund des positiven Tests haben Sie einen Anspruch auf die Durchführung einer kostenlosen PCR-Testung.
- Melden Sie Ihren positiven Schnelltest an absonderung.corona@landkreis–cuxhaven.de. Nutzen Sie dafür gerne dieses Formular.
- Der PCR-Test ist negativ? Die Absonderung endet für Sie automatisch. Informieren Sie bitte das Gesundheitsamt über das negative Ergebnis (absonderung.corona@landkreis-cuxhaven.de).
Wenn der PCR-Test positiv ist:
- Ihre Isolation beginnt automatisch für 10 Tage – das Gesundheitsamt muss Sie nicht auffordern.
- Informieren Sie Ihre Kontakte der vergangenen 2 Tage über Ihre Infektion. Die Kontaktpersonen müssen sich ebenfalls für 10 Tage in Quarantäne begeben, sofern Sie keine Booster-Impfung haben oder die vollständige Impfung oder Genesung länger als 3 Monate zurückliegt.
- Sowohl Sie als auch Ihre Kontakte können sich mit einem negativen PCR-Test oder zertifizierten Schnelltest (Teststation, Apotheke, Arztpraxis) nach 7 Tagen freitesten. Auch zur Durchführung zur Freitestung muss das Gesundheitsamt Sie nicht auffordern.
- Melden Sie Ihren positiven PCR-Test mit Tag der Durchführung, Name, Adresse, Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum) sowie Symptomen und den Tag des ersten Auftretens an gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de. Nutzen Sie gerne dieses Formular dafür.
- Wenn die Zeit abgelaufen ist, können Sie die Absonderung selbstständig verlassen. Das Gesundheitsamt muss sich dafür nicht melden. Haben Sie noch Symptome? Zur Sicherheit sollten Sie sich erneut auf COVID-19 testen lassen.
Sonderregelungen gelten
- für Menschen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten (z.B. im Krankenhaus, im Altenpflegeheim, in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe): Eine frühzeitige Beendigung der Absonderung ist nur symptomfreien Personen mit einem negativen PCR-Test erlaubt.
- für Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder: Eine Freitestung ist schon nach fünf Tagen möglich.
Quarantäne-Bescheinigung benötigt?
- Das Gesundheitsamt wird in der Regel keinen direkten Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihre Quarantäne benötigen, schreiben Sie eine E-Mail mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer an absonderung.corona@landkreis-cuxhaven.de
Verhalten während der Absonderung (Isolation bzw. Quarantäne):
- In der Zeit der Absonderung dürfen Sie Ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen. Ausgenommen ist das Verlassen der Wohnung zur Testdurchführung oder für einen zwingend notwendigen Arztbesuch. Auch Besuch von Personen, die nicht Ihrem Haushalt angehören, ist nicht erlaubt. Sollten Sie während der Absonderung ärztliche Hilfe benötigen, informieren Sie bitte vorab telefonisch und beim Kontakt mit medizinischem Personal die jeweilige Person, über Ihre Infektion.
Alle Informationen finden Sie auch in dieser Übersicht!