Grundsteuerreform: Das müssen Sie beachten!

Veröffentlicht am: 06.01.2023

Das müssen Sie tun, wenn Sie den neuen Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2025 erhalten haben:

Nachdem Sie die Festsetzungserklärungen beim Finanzamt Wesermünde abgegeben haben, erhalten Sie vom Finanzamt einen neuen Feststellungs- bzw. Grundsteuermess­bescheid mit Wirkung zum 01.01.2025. Falls hier Unstimmigkeiten bestehen, setzen Sie sich innerhalb eines Monats mit dem Finanzamt in Verbindung, um die Einspruchsfristen nicht zu verpassen. (Finanzamt Wesermünde – 0471/183-182)

Das Finanzamt ist für die ersten beiden Stufen Ihr Ansprechpartner:

Erste Stufe: Feststellungsverfahren

Zuerst wird der Grundsteuerausgangsbetrag ermittelt. Hier werden gem. § 7 NGrStG die Flächen von Grund und Boden und die Gebäudeflächen sowie ihre Einordnung als Wohnfläche und Nutzfläche ermittelt. (Feststellungsbescheid)

Zweite Stufe: Veranlagungsverfahren

Dann wird der Grundsteuerausgangsbetrag mit einer Steuermesszahl multipliziert und der Grundsteuermessbetrag ermittelt. (Grundsteuermessbescheid)

Dritte Stufe: Grundsteuerfestsetzungsverfahren

Auf den im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Steuermessbetrag wird der von der Stadt Geestland festgelegte Hebesatz angewendet.

Die Höhe des Grundsteuerhebesatzes 2025 kann erst in 2024 ermittelt werden, wenn die Grundsteuermessbeträge 2025 aller Grundstücke in der Stadt Geestland vom Finanzamt festgesetzt wurden.

Berechnung Grundsteuer:

Grundsteuermessbetrag (ab 01.01.2025) x Hebesatz 2025 = Grundsteuer 2025

Hinweis:

Das Aufkommen der Grundsteuer der jeweiligen Kommune soll sich insgesamt nicht erhöhen. Dies ist bei der Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze zu beachten. Allerdings ist die Verteilung auf die einzelnen Grundstücke bzw. Grundsteuerarten zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass sich die Höhe der Grundsteuer je nach Grund­steuerart und je nach Grundstück (Veränderung des Grundsteuermessbetrages) gegebenenfalls verringert oder erhöht.

Aus diesem Grund bitten wir von derzeitigen Rückfragen zur Grundsteuer 2025 abzusehen. Hierzu wird die Stadt Geestland im zweiten Halbjahr 2024 entsprechende Informationen veröffentlichen.

Bei Fragen zum Jahressteuerbescheid 2023 erreichen Sie uns per E-Mail an steueramt@geestland.eu oder unter der Telefonnummer 04743/937-1225.

 

Ansprechpartner:

Frau Claudia Beckmann
Tel.: 04743 937-1220
Fax: 04743 937-1219