Grundsteuerreform: Dann stehen die neuen Hebesätze fest

Veröffentlicht am: 15.07.2024

Im kommenden Jahr erhalten Grundstückseigentümer den neuen Bescheid über die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.

Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. Das bedeutet: Das Aufkommen der Grundsteuer pro Kommune soll sich insgesamt nicht erhöhen. Allerdings wird sich die Verteilung auf die einzelnen Grundstücke verändern. Das kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.

Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 wird in jeder Kommune durch den Beschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt. Der Hebesatz ist ein einheitlicher Prozentsatz, der auf jeden Grundsteuermessbetrag in einer Gemeinde angewendet wird. Die Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.

Die Höhe der neuen Hebesätze für die Stadt Geestland wird im vierten Quartal 2024 festgelegt. Die Anpassung wird in einer Ratssitzung beschlossen.

Bei Fragen zum Jahressteuerbescheid 2024 erreichen Sie uns per E-Mail an steueramt@geestland.eu oder unter der Telefonnummer 04743/937-1225.

 

Ansprechpartner:

Herr Michael Hübner
Tel.: 04743 937-1222
Fax: 04743 937-1229

Ansprechpartner:

Frau Andrea Christianson
Tel.: 04743 937-1221
Fax: 04743 937-1229

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Frau Ines Nolting
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Fax: 04743 937-1229