Feuerwerk in der Nähe von Reetdachhäusern ist verboten!
Am 31.12.2024 und 01.01.2025 dürfen
- Feuerwerksraketen und Feuerwerkskörper, die aufsteigen, in einem Umkreis von 200 Metern zu stroh- und reetgedeckten Gebäuden und Krankenhäusern nicht abgebrannt werden;
- Feuerwerkskörper, die nicht aufsteigen, in einem Umkreis von 25 Metern zu stroh- und reetgedeckten Gebäuden nicht abgebrannt werden;
- Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung nur vom 31.12.2024, 16.00 Uhr, bis 01.01.2025, 02.00 Uhr, abgebrannt werden.