Feuerwerk in der Nähe von Reetdachhäusern ist verboten!

Veröffentlicht am: 28.12.2024
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) in der Stadt Geestland wird örtlich und zeitlich wie folgt eingeschränkt:

Am 31.12.2024 und 01.01.2025 dürfen  
  • Feuerwerksraketen und Feuerwerkskörper, die aufsteigen, in einem Umkreis von 200 Metern zu stroh- und reetgedeckten Gebäuden und Krankenhäusern nicht abgebrannt werden;
  • Feuerwerkskörper, die nicht aufsteigen, in einem Umkreis von 25 Metern zu stroh- und reetgedeckten Gebäuden nicht abgebrannt werden;
  • Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung nur vom 31.12.2024, 16.00 Uhr, bis 01.01.2025, 02.00 Uhr, abgebrannt werden.  
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 abbrennt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
 
Frau Anja Heins
Tel.: 04743 937-2357
Fax: 04743 937-2359