Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Bederkesa
Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Bederkesa wird durch den Landkreis Cuxhaven ein Wasserschutzgebietsverfahren nach den §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 91 und 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64) in der zzt. geltenden Fassung durchgeführt, welches darauf abzielt, eine Wasserschutzgebiets-verordnung für das betroffene Gebiet festzusetzen.
Der entsprechende Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen und ein Entwurf der zukünftigen Wasserschutzgebietsverordnung) liegen in der Zeit vom 13.03.23 bis einschließlich 12.04.23 bei den folgenden Behörden während der angegebenen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus:
- Stadt Geestland, Rathaus Bad Bederkesa, Am Markt 8, 27624 Geestland, Montags bis Donnerstags von 8.00-16.00 Uhr sowie Freitags von 8.00-13.00 Uhr im 2. Obergeschoss, Bauverwaltung
- sowie zusätzlich beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Montags bis Freitags von 8.00-12.00 Uhr sowie Montags bis Donnerstags von 13.30 -15.30 Uhr in Raum 402
- im Internetportal der Stadt Geestland und des Landkreises Cuxhaven.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven.