Erneuter Fall von Geflügelpest im Landkreis Cuxhaven
Im Landkreis Cuxhaven ist erneut die Geflügelpest ausgebrochen - diesmal in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Wurster Nordseeküste. Daraufhin wurden eine Sperrzone eingerichtet. Diese soll die weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindern.
Sie besteht aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Betriebe in der Sperrzone müssen sich an eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht für ihr Geflügel halten. Geflügel oder Geflügelprodukte wie, Fleisch, Eier und tierische Nebenprodukte, sowie Futtermittel und sonstige Erzeugnisse, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen die Betriebe nicht ohne Genehmigung des Veterinäramtes verlassen.
Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, den unkontrollierten Zutritt zu ihren Beständen auszuschließen und besonders umfangreiche Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Ob sich die eigene Geflügelhaltung in der Sperrzone befindet, können Tierhalterinnen und Tierhalter anhand der Allgemeinverfügung und einer dazugehörigen Karte erkennen. Die Allgemeinverfügung informiert zudem detailliert über alle notwendigen Maßnahmen.