Corona - aktuelle Informationen

Veröffentlicht am: 07.02.2023

Niedersachsen hat die Winterwelle ohne größere Belastungen des Gesundheitssystems aufgrund von Covid-19-Erkrankungen gut überstanden. Mit dem Auslaufen der Absonderungsverordnung zum 31. Januar 2023 und der am Donnerstag, 2. Februar 2023 in Kraft getretenen Corona-Änderungsverordnung, die das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr regelt, setzt die Landesregierung die bereits angekündigten Erleichterungen der Schutzmaßnahmen um.

Niedersächsische Absonderungsverordnung

Niedersachsen hebt die Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest auf

Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Absonderungsverordnung mit Ablauf zum 31. Januar 2023 nicht erneut zu verlängern. Die Verordnung sah unter anderem die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung vor.

Wir empfehlen mit dem Corona-Virus infizierten Personen zum Schutze anderer weiter umsichtig zu sein und die AHA+L-Formel zu beachten:
Abstand halten – Hygiene beachten – im Alltag Maske tragen – regelmäßig lüften.

Mund-Nase-Bedeckung in Bus und Bahn nur noch freiwillig

Zeitgleich mit dem bundesweiten Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr müssen Fahrgäste in Niedersachsens öffentlichem Personennahverkehr ab Donnerstag, den 2. Februar 2023 nicht mehr verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die §§ 2 und 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden ebenso wie Regelungen zu entsprechenden Ordnungswidrigkeiten in § 9 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ersatzlos gestrichen.

Auch wenn künftig keine Isolation und kein Maskentragen mehr vorgeschrieben sind, bitten wir Sie weiterhin herzlich darum, vorsichtig und umsichtig zu sein.

2023-02-02 Corona-Verordnung - Lesefassung

Corona-Regelungen im Überblick

 

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