Hundesteuer: Befreiungsgründe wurden angepasst
Gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 7 der Hundesteuersatzung in der seit 01.04.2023 geltenden Fassung sieht vor, dass in einem Mehrpersonenhaushalt die Befreiung für die Hundesteuer gewährt wird, wenn mindestens ein Haushaltsangehöriger als sonstige hilflose Person einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „B“, „aG“ oder „H“ besitzt. Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
Bitte setzen Sie sich mit dem Steueramt der Stadt Geestland (Tel.: 04743/937-1225 oder steueramt@geestland.eu) in Verbindung, wenn dies bei Ihnen der Fall ist.
Steueramt
04743/937-1225