Informationen für Unionsbürger zur Europawahl am 9. Juni 2024
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen neuen Antrag auf Eintragung zu stellen.
Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes den untenstehenden Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Weitere Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin
Downloads:
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden
Ansprechpartner:
Stadtwahlleiterin