Stadt Geestland sucht ehrenamtliche Schöffen

Veröffentlicht am: 10.01.2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch die Stadt Geestland sucht jetzt insgesamt 27 Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht Geestland und Landgericht Stade als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Stadt schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten wie benötigt vor. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wählt der Ausschuss dann aus den vorgeschlagenen Personen die Haupt- und Hilfsschöffen an beiden Gerichten.

Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden Schöffen über die Schuld und gegebenenfalls über die Strafe der Angeklagten. Die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern in der Strafjustiz ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Sie soll das gesellschaftliche Vertrauen in die Strafjustiz stärken. Schöffinnen und Schöffen sind somit ein Bindeglied zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern und erfüllen eine verantwortungsvolle Aufgabe.

Bewerberinnen und Bewerber müssen in Geestland wohnen. Außerdem müssen sie am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, kann sich bis zum 24. Februar 2023 bei der Stadt Geestland, Sieverner Straße 10, 27607 Geestland bewerben. Bei Fragen steht die Verwaltung per E-Mail an wahlen@geestland.eu zur Verfügung.

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