Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz: Das müssen Bürgerinnen und Bürger am Lindenhof beachten

Veröffentlicht am: 17.01.2023

Hinweisschild auf dem Parkplatz am Lindenhof©Stadt Geestland Das Auto kurz zum Einkaufen geparkt und schon klemmt ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer: Immer wieder beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über die Parkraumüberwachung am Langener Lindenhofzentrum. Viele machen ihrem Unmut auch in Gesprächen mit der Verwaltung Luft. Aufgrund der zahlreichen Anfragen und um Missverständnisse zu vermeiden, stellt die Stadt Geestland noch einmal klar: Der Parkplatz am Rewe- und Aldi-Markt ist in Privatbesitz.

Private Eigentümer können die Nutzungsbedingungen für ihre Parkplätze selbst aufstellen. Sie können entscheiden, ob sie ihre Parkplätze kostenfrei oder kostenpflichtig anbieten. Die am Lindenhof ansässigen Unternehmen haben die fair parken GmbH mit der Überwachung des Parkraums beauftragt.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – diese hängen öffentlich auf dem Parkplatz aus – heißt es: „Der Nutzer verpflichtet sich, vor Verlassen des Fahrzeugs seine Ankunftszeit auf einer handelsüblichen Parkscheibe einzustellen und diese Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.“ Verstößt der Nutzer gegen diese Vorgabe oder überschreitet er die Höchstparkdauer von zwei Stunden, muss er eine Vertragsstrafe in Höhe von 29 Euro zahlen. Die Strafzettel werden in diesen Fällen aber nicht durch eine Ordnungsbehörde, sondern durch den privaten Parkraumbewirtschafter ausgestellt. Die Stadt Geestland ist weder Initiator der Parkraumüberwachung noch der Empfänger der gezahlten Beträge bei Vertragsverletzungen.

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