Geestländer können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen
Am 5. März ist Bürgermeisterwahl in Geestland. Sollten Bürgerinnen und Bürger in Ausnahmefällen keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten oder sie verloren haben, können sie trotzdem wählen gehen. In solchen Fällen müssen sie im jeweiligen Wahllokal lediglich ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.
Wahlberechtigte, die unsicher sind, in welchem Wahllokal sie ihr Kreuz machen können, finden eine Liste mit allen Wahllokalen im Internet unter www.geestland.eu. Bei Fragen steht das Wahltermin der Stadt Geestland telefonisch unter 04743 937-2233 zur Verfügung.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Geestland haben.
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