Vorname (Änderung aus einem wichtigen Grund)
- das öffentliche Interesse oder
- ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
- religiöse Motive,
- wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen),
- wenn Verwechslungsgefahr besteht,
- wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
- nach einer Geschlechtsumwandlung.
Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.
Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.