Personalausweis (Antragstellung wegen Diebstahl)

Leistungsbeschreibung
Sie können den Diebstahl Ihres Personalausweises melden bei:
  • jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • jeder Polizei
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Kontakte:


Bürgerbüro
Tel.: 04743 937-2300
Fax: 04743 937-2399