Kinderreisepass (Verlängerung)

Leistungsbeschreibung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


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Bürgerbüro
Tel.: 04743 937-2300
Fax: 04743 937-2399