Artenschutz
Vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie verankert. Im Bundesnaturschutzgesetz sind die Verbotstatbestände und die Ausnahmevoraussetzungen aufgeführt.
Der Neu- und Umbau von Infrastrukturen führt in vielen Fällen zur Beeinträchtigung von Populationen unterschiedlichster Arten. Die entstehenden Auswirkungen sind durch entsprechende Maßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder zu vermindern bzw. durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Dazu zählen Maßnahmen für einzelne Tierarten/-gruppen, wie die Installation von Nisthilfen, Verbesserung von Habitaten oder Schaffung von Ersatzlebensräumen, Umsiedlungen von Tieren etc. Über viele Autobahnen führen mittlerweile schon Wildtierbrücken als Querungsmöglichkeiten.
Maßnahmen in der Stadt Geestland:
- Errichtung von Zäunen als Sperreinrichtungen für Amphibien
- (M)ein vielfältiger Lebensraum – natürlich, lebendig, bunt