Team Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Sina Schiering | 04743 937-2380 | ![]() |
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Frau Janine Müller | 04743 937-2380 | ![]() |
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Herr Frank Pfotenhauer | 04743 937-2380 | ![]() |
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Frau Birgit Teufel | 04743 937-2380 | ![]() |
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Herr Martin Steffens | 04743 937-2390 | ![]() |
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Frau Marita Schütt | 04743 937-2390 | ![]() |
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Frau Silvia Hildebrandt | 04743 937-2390 | ![]() |
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Frau Melanie Förschner | 04743 937-2380 | ![]() |
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Frau Nina Brinkmann | 04743 937-2390 | ![]() |
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Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Bearbeitungsdauer
: 4
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage?